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Sachverständiger

In meiner Tätigkeit als Sachverständiger unterstütze ich Spielplatzbetreiber hinsichtlich ihrer Verkehrssicherungspflicht. Die einmal jährliche Spielplatz- Jahreshauptinspektion aus DIN EN 1176 gilt als verpflichtend. Vergleichbar mit der alle zwei Jahre wiederkehrenden KFZ Hauptinspektion. 

 

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Wissenswertes

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Die Verkehrssicherungspflicht.
Eine Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrspflicht ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann. Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen um Schäden anderer zu verhindern.

Betreiber von öffentlichen Spielplatzanlagen,
sind für die Verkehrssicherheit ihrer Spielplatzanlage verantwortlich. Somit auch für die Instandhaltung von Anlage, Mobiliar und Spielplatzgeräte.

Bürgerliches Gesetzbuch, Schadensersatzpflicht § 823.
1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Weitere Infos auf www.Spielplatzwartung.info

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Jörg Rampke ist
Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V.
Mitglied im Bundesverband der Freizeitanlagen und Spielplatzgerätehersteller e.V.

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